Lentföhrden und das Kirchspiel Kaltenkirchen.
Erwin Voß
Soweit bekannt ist, hat Lentföhrden
immer zum Kirchspiel Kaltenkirchen gehört. Es hatte eine große Ausdehnung und
erstreckte sich über folgende 19 Dörfer:
Kaltenkirchen, Alvesloe, Ulzburg, Gut Kaden, Henstedt, Götzberg, Wakendorf II,
Kisdorf, Winsen, Oersdorf, Kattendorf, Hüttblek, Struvenhütten, Bredenbekshorst,
Schmalfeld, Hasenmoor, Kampen, Nützen und Lentföhrden. Weil die Entfernungen zu
groß waren, hat man, allerdings erst in diesem Jahrhundert, die Dörfer Henstedt,
Ulzburg, Götzberg und Wakendorf abgezweigt und zum Kirchspiel Henstedt
zusammengefasst.
Ursprünglich wurde das ganze Kirchspiel von einem Pastoren betreut. Weil die
Arbeit aber für ihn zu viel wurde, teilte man das Kirchspiel in einen Ost- und
einen Westbezirk auf, und ein zweiter Pastor wurde eingesetzt. Die Dörfer hatten
anteilmäßig die Lasten für das Kirchspiel zu tragen.
Der Pastor sowohl als auch der Küster bekamen ihre Bezüge zum größten Teil in
Naturalien ausgeliefert. Die Kirchenbücher geben Auskunft darüber, welcher Art
und in welcher Höhe dieselben waren. Die Abgaben mussten zweimal im Jahre
entrichtet werden, und zwar unterschied man Oster- und Michaelispflicht. Diese
Pflichten waren nach einem königlichen Erlaß vom 11. April 1740 festgesetzt.
"Die Michaelispflicht für den Prediger des westlichen Pfarranteils betrug für
die Lentföhrdener Bauern Jasper Siems, Claus Fölster, Carsten Biel, Jasper
Siems, Marx Biel, Hinrich Böye, Claus Gülk, Hans Hinrich Wessel, Andreas Orth,
Bartel Rickert, Christian Gripp, Paul Grelk sowie für die Kätner Casper
Fuhlendorf und Hans Bestmannfolgendes:
13 1/7 Himp Roggen
13 1/7 Kann Roggen
12 Pfund Hampf
und an Geld 6 Schilling.
Die Osterpflicht betrug 150 Bier."
Ebenfalls war die Gemeinde verpflichtet, sich an der Erhaltung der Einfriedigung
des Pfarrgrundstückes zu beteiligen. Lentföhrden musste für 12 Feuerstellen 36
Fuß der Einfriedigung erhalten. An das Einkommen des Küsters, Organisten und
Schulhalters war Lentföhrden mit 4 Himp Roggen und 5 1/2 Schilling für die
Michaelispflicht und 4 Himp Roggen und 3 1/2 Schilling für die Osterpflicht
beteiligt.
Außerdem musste dem Pastoren Land zur Beackerung von den Gemeinden zur Verfügung
gestellt und bebaut als auch geerntet werden. Es sind in den Akten die
diesbezüglichen Pflichten der einzelnen Gemeinden aufgeführt:
"Die Arbeit und Fahren, so die Gemeinden bisher dem Pastorat thun müssen,
genießen itzo beide Prediger als
1. Orte, die pflügen und eggen,
2. Die Lentföhrdener, Nützer und Camper geben das Land."
Zur Anschaffung einer neuen Kirchenglocke im Jahre 1597 die durch Opfer der
Gemeinden aufgebracht werden sollte, liest man folgende Eintragung:
"Hiertho heffet eine jede Perszon Jünck und Olde de tho der tidt im Caspel
gewesen sint und bedacht der Klocken tho sin 4 Schilling öwerhaupt gegewen und
hebben tho brede gebracht wo folgett de Lindtforers 19 Reichsbanktaler."
|