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Die
Landaufteilung.
von
Erwin Voß
Von
besonderer Bedeutung für die Entwicklung Lentföhrdens ist das Jahr 1793. Es
fand nämlich in diesem Jahr die Landaufteilung statt. Am 17. Juli 1793 waren
sämtliche Eingesessenen des Dorfes Lentföhrden nach Ulzburg geladen. Das
damals verfasste Protokoll gibt uns Bericht über den Verlauf der Versammlung:
"Geschehen
zu Ulzburg, den 17. July 1793"
Bey
der auf heute festgesetzte Verteilung des Dorfes Lentföhrden waren
gegenwärtig:
Amtmann
Freiherr von Pochlin, Oberlandinspektor und Major Brunn, Landinspektor Otto
Paulsen, Haus- und Kirchspielvogt Wichmann, Kirchspielvogt und Branddirektor
Horn, Landmesser Stolley, die beiden Bonitierungsmänner Thießen und Börendsen
und endlich die sämtlichen Eingesessenen des Dorfes Lentföhrden, wobey für
Carsten Ohrts Wittwe Hinrich Boye als Curator erschienen.
1.
Zuerst ward die Berichtigung der Pflugzahl und Namen der Besitzer im
Erdbuch vorgenommen.
2.
Auf die vorläufig schon gesehene Mitteilung des Bonitierungsinstrumentes über die gemeinen Weiden und die wiederholte
Bekanntmachung der festgesetzten Bonität erklären die Eingesessenen, daß sie
mit derselben vollkommen zufrieden wären und keine Veränderung in dieser
Absicht wünschten. In Ansehung der Bonitierung der gemeinschaftlichen
Ackerländereyen ward man sich dahin einig, daß hierüber eine nähere
Untersuchung an Ort und Stelle stattfindet und die etwa hin und wieder
vorzunehmenden Veränderungen durch gütliche Vereinbarungen zu Stande gebracht
werden sollen."
In
den folgenden Abschnitten wird dann über die Landverteilung berichtet. Erklärt
sei hier noch der oben angeführte Begriff "Pflugzahl". Im Jahre 1827
kamen im Kirchspiel Kaltenkirchen auf jeden Pflug 97 Tonnen. (2 Tonnen = 1 ha).
Damit keiner bei der Verteilung des Gemeinlandes in der Bodenart benachteiligt
wurde, verloste man die Ackerländereien. Gemeinland ist ein Stück germanischen
Wirtschaftslebens. Man nannte es früher "Allmende". Die ersten
allgemeinen Ackerländereien sind sehr wahrscheinlich "de Ackern",
"groten und lütten Kamp" und "de Hemstedt". Um 1770 wurden
außer diesen Ländereien noch Teile vom "grön Viert", "Bartenkamp",
"övern Weddel", "Otternbrok" und vom "Langstück"
beackert.
Die
Landverteilungsakte schloß mit folgendem Protokoll:
"Actum
Lentföhrden, den 28. July 1795.
Wenn
nunmehro nach Anleitung der errichteten Vertheilung acten und den getroffenen
Vereinbarungen der Vertheilungsgeschäfte des hiesigen Dorfes beendigt, auch
einem jeden Einwohner die erhaltenen Anschlüsse und Koppeln ausgelegt und die
Scheiden derselben angewiesen worden, so waren heutigen Tage die sämtlichen
Hufner, ausgenommen der Bauernvogt Jasper Siems, die Hufner Hinrich Böge,
Andreas Orth und Marx Biehl, welche abwesend, nebst den beyden Käthnern von
Wierenkamp versammelt, um befragt zu werden, ob ihnen die angezeigten Scheiden
hinlänglich bekannt und ob sie überhaupt über die durch die Landmesser
Stolley und Nissen bewerkstelligten Ein- und Verteilung sowohl des Ackerlandes
als der Gemeinheit etwas in Anerinnerung zu bringen oder wider selbige und der
geschehenen Auslegung der Wege und Fußsteige nichts einzuwenden hätten.
Zugleich wurde ihnen eingeschärft, ihre gegenwärtig erhaltenen und ihnen
hinlänglich bekannten Landscheiden sorgfältigst zu bewahren, auch die
ausgelegten Wege nicht zu beengen, sondern so liegen zu lassen, wie selbige
abgepfählt sind.
Urkundlich
haben sämtliche Anwesenden dieses eigenhändig unterschrieben:
Hans
Hinrich Wessel, Christian Gripp, Claus Gülk, Carsten Biehl, Jasper Siems, Claus
Fölster, Barthold Rickert, Paul Grelk, Hinrich Fölster, Hans Bestmann, Jasper
+ Siems eigenhändig gezogenes Kreuz, Dirck Böye, Ratje Storjohann.
Actum
ut hupra in fidem H.Springer.
Nachdem
das Protokoll soeben geschlossen, erschienen noch der Bauernvogt Jasper Siems
und der Hufner Hinrich Böge, welche dieses Protokoll ebenmäßig
unterschrieben.
Am
nächsten Tage wurde das Protokoll noch unterschrieben von Andreas Orth und Marx
Biehl."
Am
Schluss der Landaufteilungsakte heißt es dann:
"Vorstehende
die Dorfschaft Lentföhrden in künftigen Fällen zu unabänderlichen
Richtschnur dienende Landauftteilungs-Ackte wird in allen Punkten u. Klauseln
von mir als p.t. Amtmann confirmiert
Segeberger
Amthaus, den 29. November 1798
M.J.von
Pochlin."
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