Benutzungsordnung für das Kultur- and Jugendzentrum der Gemeinde Lentföhrden
§1
Das Kultur- and Jugendzentrum ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Lentföhrden. Es steht der Gemeinde, den ortsansässigen Vereinen, Verbanden and Parteien, den sonstigen ortsansässigen Gruppierungen and ortsansässigen Bürgern für kulturelle, gemeinnützige and sonstige Veranstaltungen sowie Familienfeiern auf der Grundlage dieser Benutzungsordnung zur Verfugung. Als Familienfeiern im Sinne dieser Benutzungsordnung gelten: Hochzeiten, Taufen, Geburtstage ab 40 Jahre. Für besondere Jubiläen and andere Feiern kann die Genehmigung im Einzelfall von der Gemeindevertretung erteilt werden.
§2
Die Nutzung der Raume erfolgt nach einem von der Gemeinde jährlich aufzustellenden Benutzungsplan. Darin nicht aufgeführte Veranstaltungen and Feiern werden in der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt, wenn Termine frei sind.
§3
Zur Gewahrung eines reibungslosen Betriebes and der sachgerechten Nutzung der Raume sowie der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände setzt die Gemeinde eine Betreuungsperson ein, die der Gemeinde direkt verantwortlich ist and der das Hausrecht wahrend der Veranstaltung (Feier) von der Gemeinde Übertragen ist. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
§4
Der Veranstalter ist für das Abschalten der Beleuchtung, elektrischen Geräte and nach Abschließen der Räumlichkeiten, einschließlich der Fenster, für das ordnungsgemäße Verlassen verantwortlich and hinterlässt das Gebäude besenrein. Besondere Vorkommnisse, wie vorgefundene and entstandene Beschädigungen, sind von dem Veranstalter in ein Buch einzutragen and umgehend der Betreuungsperson zu melden. Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit ist zu beachten.
§5
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die er oder seine Gäste an den Räumlichkeiten sowie den Einrichtungs- and Gebrauchsgegenständen verursachen. Dies gilt auch für Beschädigungen and Verunreinigungen der Anlage vor dem Gebäude. Die Gemeinde Lentföhrden haftet nicht für Personen- and Vermögensschaden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung entstellen.
§6
Zur Deckung der Kosten, insbesondere Heizung, Strom and Reinigung, ist für Familienfeiern und Feiern mit Musik/Tanz eine Pauschalentschädigung in Hohe von 200,-- DM zu zahlen.
Auf Antrag kann die Gemeindevertretung das Entgelt in besonderen Fallen ermäßigen oder erlassen.
Für Feiern zum 50., 60., 65. and 70. Hochzeitstag, 80., 85., 90. and folgende Geburtstage wird das Benutzungsentgelt auf 100,-- DM ermäßigt. Das gleiche gilt für Feiern von örtlichen Vereinen/Gruppierungen, die dafür durch öffentliche Bekanntmachung mindestens 1 Woche vor dem Termin darauf hinweisen, dass die Feier fair alle Einwohner der Gemeinde ausgerichtet wird.
§7
Diese Benutzungsordnung gilt vom Tage der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung and ersetzt die Benutzungsordnung vom 18.11.1982.
Lentföhrden, den 09.01.1997
Burgermeister
Rechnung
Die Gemeinde stellt Ihnen____________________________________________________________________
(Veranstalter)
das Kultur- and Jugendzentrum am ____________________für eine Feier zur Verfügung. Bitte sprechen Sie die Einzelheiten mindestens 1 Woche vorher mit Frau Kryza, Tel. 3230, ab und überweisen Sie das Entgelt von 200,-- DM (wenn die Ermäßigungsvoraussetzungen vorliegen 100,-- DM) bis zu dem Termin wie folgt:
Amtskasse Kaltenkirchen-Land Kto.-Nr. 200018, Raiffeisenbank Bad Bramstedt
Wir wünschen Ihnen ein gutes Gelingen and freuen uns über Anregungen zu weiteren Verbesserungen im Haus.
Gemeinde Lentföhrden Der Bürgermeister