Bekanntmachung  der Gemeinde Lentföhrden
 XI. Nachtragssatzung
 zur Sitzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Lentföhrden
 und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 05.08.2008 folgende Xl. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Lentföhrden und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr vom 04.02.1992 erlassen:


 §1

 § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
 Der Kindergarten dient der Aufnahme und Betreuung von Kindern während des Tages ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.
 § 2 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
 Die Aufnahme erfolgt unter Berücksichtigung
 a) der sozialen Dringlichkeit, die Aufnahme in der Ganztags- bzw. verlängerten Vormittagsbetreuung/Schulkindbetreuung erfolgt vorrangig für berufstätige Alleinerziehende bzw. berufstätige Eltern
 b) des Alters des Kindes
 c) des Zeitpunktes der Anmeldung


 §2

 § 8 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:
 Die Kosten für Getränke sind in der zu zahlenden Benutzungsgebühr enthalten. Die Kosten für Mittagessen sind der Gemeinde in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
 Sofern die Teilnahme eines Kindes an der bereitgestellten Verpflegung nicht möglich ist, sind von den Erziehungsberechtigten/Eltern sämtliche erforderliche Nahrungsmittel (z.B. Gläschen, etc.) der Einrichtung zur Verfügung zu stellen.
 § 8 Abs. 3 wird eingefügt
 Hygiene
 Die für das Kind benötigten Pflegeprodukte (z.B. Creme, Puder, etc. ) und Windeln sind von den Erziehungsberechtigten/Eltern in ausreichender Menge der Einrichtung zur Verfügung zu stellen.

 §3

 § 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
 Die Benutzungsgebühr beträgt je Kind monatlich
 a) für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr 149,00€
 b) für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr 124,00€
 c) für die Betreuung von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 100,00€
 d) für die Nachmittagsbetreuung 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 74,00€
 e) für die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder 12.00 Uhr - 16.00 Uhr 98,00€
 f) für die Ganztagsbetreuung 7.30 Uhr - 16.00 Uhr 205,00€
 g) für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in der altersgemischten Gruppe
 7.30 Uhr - 13.30 Uhr 209,00€
 7.30 Uhr - 16.00 Uhr 290,00€

 §4

Diese Xl. Nachtragssatzung tritt zum 01.09.2008 in Kraft.
Lentföhrden, den 26.08.2008


 Gemeinde Lentföhrden
 Der Bürgermeister
 Sander