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Bauervogt:
1645
Tym Boye
1714 Jasper Siemens
1770,1793 erwähnt Jasper Siems
? Wilhelm Böge
Der Bauernvogt war in der vorpreußischen Zeit
Schleswig-Holsteins ein Amt der bäuerlichen Selbstverwaltung.
Der Bauernvogt stand an der Spitze der bäuerlichen
Hierarchie eines Dorfes. In den alten landesherrlichen Ämtern war er
bis 1867 für die Einhaltung der Ordnung (eigene Dorfordnung,
Anweisungen des Landesherren) zuständig und vertrat gleichzeitig die
Dorfbevölkerung gegenüber der Obrigkeit. In den Dörfern der Adligen
Güter war er für die Durchsetzung der Anordnungen des Gutsherrn
zuständig. Aufgrund seiner Zwitterstellung als Vertreter der Obrigkeit
einerseits und der Bevölkerung andererseits, geriet der Bauernvogt
häufig in Aufgaben- und Loyalitätskonflikte.
Bis zur Verkoppelung im 18. Jahrhundert entschied
der Bauernvogt in der bäuerlichen Feldgemeinschaft über Fruchtfolge
und Arbeitstermine auf der Allmende.
Häufig war das Amt des Bauernvogtes an eine
bestimmte Hufe gebunden, diese Stellen waren oftmals erblich, so dass
sich ein sogenannter Bauernadel in den Dörfern herausbildete.
In anderen Dörfern wurden die Bauernvögte unter den Hufnern gewählt,
so dass das Amt rotierte.
Mit Einführung der preußischen Landgemeindeordnung
1867 wurde das Amt des Bauernvogtes aufgehoben.
Gemeindevorsteher: 1833 bis 1836
Christian Gripp
1838 bis 1840
L.W. Mäckelmann
1841 bis 1842
Hans Mäckelmann
1843 bis 1845
L.W. Mäckelmann
1864 bis 1860
Gripp
1875 bis 1911
Heinrich Mäckelmann
1911 bis 1935
Wilhelm Böge
01.35 - 06.35
Gustav Schröder
1935 bis
1945 Hans
Böge (v. Kreisleiter W. Stiehr eingesetzt)
Bürgermeister:
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Hinrich Theege 1945 - 1946 |
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Kaufmann, v. britischer Verw. eingesetzt. |
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Hans Hinrich Böge 1946 - 1948 |
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Landwirt
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Hinrich Schröder, FDP 1948 - 1982 |
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Landwirt
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Willi Pohlmann, CDU 1982 - 1990 |
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Landwirt |
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Holger Pohlmann, SPD 26.4.1990 -17.4.2002 |
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Beamter |
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Norbert Dähling , SPD 2002 - 2003 |
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Beamter |
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Kurt Sander, CDU im Amt seit dem 15.4.2003 |
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Angestellter |
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Ein Beispiel der
Aufgaben eines Bauervogts in einer Ordnung der Gemeinde Niendorf (1753)
1.) Der
Bauernvogt soll zum ersten alles Fluchen, Gotteslästerung, Ehebruch, Hurerei,
und "andere verdamliche Dinge" verhindern
2.) keine Saufgelage dulden
3.) Grenzen beaufsichtigen, Jagd-, Holz- und andere
Gerechtigkeiten der Herrschaft schützen
4.) auf die regelmäßige Bewirtschaftung der Fluren achten
5.) desgleichen auf die Instandhaltung von Äckern und Wiesen;
weiter soll er darauf achten,
6.) daß Äcker und Wiesen mit Gräben umzogen und Weiden sowie
anderes Buschwerk gepflanzt werden
7.) daß Häuser und sonstige Gebäude in guten Stand gehalten
werden
8.) daß Altenteile nur mit herrschaftlicher Genehmigung
eingeräumt werden
9.) daß die Untertanen wenigstens ein Kuhkalb neben anderem
Jungvieh jährlich aufziehen
10.) das die Häuslinge kein Vieh halten
11.) daß jährlich Obst- und Weidenbäume gepflanzt und Gärten
und Höfe eingefriedet sind
12.) daß die Untertanen jährlich die örtliche Pachtmühle
aufsuchen
13.) daß bei Hochzeiten und Kindtaufen kein Übermaß getrieben
wird
14.) daß Wege und Stege instand gehalten werden
15.) daß mit Feuer, Licht und Tabakrauchen vorsichtig
umgegangen wird und Feuerlöschgeräte bereit gehalten werden
16.) daß die Backöfen abseits vom Dorf stehen und der Flachs
nicht nahe an den Häusern getrocknet wird
17.) daß den Knechten und Mägden statt ihres Lohns kein Korn
mehr gesät werde
18.) daß die Untertanen keine Schulden machen und rechtzeitig
ihre Abgaben zahlen
19.) daß keine Bettler ins Dorf gelassen und sofort vom
Bettelvogt abgewiesen werden
21.) daß kein Holz entwendet wird
22.) daß im Winter abends nach 9 Uhr und im Sommer nach 10 Uhr
keine Gäste im Wirtshaus sitzen, am Sonnabend aber und an Sonn-, Fest- und
Bettagen unter und vor geendigtem Nachmittagsgottesdienst niemand Trinkens
halber darin vorhanden sei
23.) daß im Krug keine verdächtigen Leute beherbergt werden
24.) daß Kirche und Friedhof instand gehalten werden und
Prediger und Küster das ihrige erhalten
Quelle: Volksleben in
Holstein; Karl Sigismund Kramer
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